Kurzantwort: Die Recyclingquote ist der Anteil der stofflich verwerteten Abfallmenge an der gesamten Abfallmenge eines Standorts, berechnet als recycelte Tonnen geteilt durch erzeugte Tonnen mal 100. ESRS E5 verlangt dafür die Gesamtmenge, die Aufteilung in gefährlich und nicht gefährlich sowie die Mengen je Verwertungs- und Beseitigungsweg, alles in Tonnen. Belastbar wird die Quote nur, wenn Zähler und Nenner aus gemessenen Gewichten stammen und jede Menge einem nachweisbaren Entsorgungsweg zugeordnet ist.
Die Formel und ihre zwei Fallen
Die Rechnung selbst ist einfach:
Recyclingquote (%) = stofflich verwertete Menge (t) / gesamte Abfallmenge (t) × 100
Die Schwierigkeit steckt nicht in der Division, sondern in der Definition der beiden Größen. Zwei Fallen kosten regelmäßig Glaubwürdigkeit im Prüfungsgespräch.
Falle 1: Verwertung ist nicht gleich Recycling. Die Abfallhierarchie kennt Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (vor allem energetische Verwertung) und Beseitigung. Wer den gemischten Gewerbeabfall, der in der Müllverbrennung mit Energierückgewinnung landet, in die Recyclingquote rechnet, weist eine Verwertungsquote aus und nennt sie falsch. Beide Kennzahlen sind zulässig, aber sie müssen getrennt ausgewiesen werden.
Falle 2: Der Nenner ist unvollständig. Die Gesamtmenge muss alle Abfälle des Standorts enthalten, auch die, die nicht über den Hauptentsorger laufen: Altöl über den Ölhändler, Elektroschrott über den Hersteller, Verpackungen über das Rücknahmesystem, Bauschutt aus dem Umbau. Fehlt eine Fraktion im Nenner, ist die Quote zu hoch und der Fehler fällt spätestens auf, wenn der Prüfer die Rechnungen der Nebenentsorger sieht.
Was ESRS E5 an Abfallkennzahlen verlangt
Der europäische Berichtsstandard ESRS E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft) regelt in der Angabepflicht E5-5 die Ressourcenabflüsse. Für Abfall bedeutet das eine feste Struktur, die sich nicht durch eine einzelne Quote ersetzen lässt. Berichten müssen Sie:
- •Gesamtmenge des erzeugten Abfalls in Tonnen, über alle Fraktionen und alle Entsorgungswege
- •Aufteilung in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle, jeweils in Tonnen
- •Mengen, die der Verwertung zugeführt wurden, aufgeschlüsselt nach Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und sonstiger Verwertung
- •Mengen, die der Beseitigung zugeführt wurden, aufgeschlüsselt nach Verbrennung, Deponierung und sonstiger Beseitigung
- •Menge und Anteil des nicht recycelten Abfalls, also alles, was nicht in die Kategorie Recycling fällt
- •Zusammensetzung des Abfalls nach wesentlichen Materialströmen, etwa Metalle, Kunststoffe, Öle, Verpackungen
- •Menge radioaktiver Abfälle, sofern vorhanden, bei den meisten Industriebetrieben null
Wer nur die Quote hat, kann die Einzelmengen nicht rekonstruieren. Ein Prüfer fragt deshalb immer nach den Tonnen, nie nach dem Prozentwert.
| Kennzahl | Einheit | Übliche Quelle heute | Belastbare Quelle |
|---|---|---|---|
| Gesamtabfallmenge | t | Summe der Entsorger-Rechnungen | Eichfähige Wägung je Abholung |
| Gefährlicher Abfall | t | Begleitscheine, Entsorgungsnachweise | Wägung plus Nachweis je Container |
| Recycling | t | Angabe des Entsorgers, oft pauschal | Verwertungsnachweis je Fraktion |
| Sonstige Verwertung | t | Meist nicht getrennt ausgewiesen | Zuordnung Fraktion zu Anlage |
| Beseitigung | t | Entsorgungsnachweis | Wägung plus Nachweis |
| Nicht recycelter Anteil | % | Wird selten berechnet | Gesamtmenge minus Recycling |
Rechenbeispiel: sechs Fraktionen, ein Standort
Das folgende Beispiel ist fiktiv und zeigt einen metallverarbeitenden Standort mit sechs Fraktionen über ein Berichtsjahr. Die Zuordnung zum Entsorgungsweg folgt der üblichen Praxis: Metalle und Kartonage gehen ins Recycling, Altöl wird aufbereitet, gemischter Gewerbeabfall geht in die energetische Verwertung, verbrauchte Kühlschmierstoff-Emulsion wird chemisch-physikalisch behandelt und zählt als Beseitigung.
| Fraktion | Menge (t) | Gefährlich | Entsorgungsweg | Kategorie ESRS E5 |
|---|---|---|---|---|
| Stahlspäne und Stahlschrott | 420 | Nein | Schmelzwerk | Recycling |
| Aluminiumspäne | 60 | Nein | Schmelzwerk | Recycling |
| Kartonage und Papier | 35 | Nein | Papierfabrik | Recycling |
| Altöl | 6 | Ja | Aufbereitung | Recycling |
| Gemischter Gewerbeabfall | 80 | Nein | Müllverbrennung mit Energienutzung | Sonstige Verwertung |
| Kühlschmierstoff-Emulsion | 25 | Ja | Chemisch-physikalische Behandlung | Beseitigung |
| Summe | 626 | 31 |
Daraus ergeben sich die Kennzahlen:
- •Gesamtabfallmenge: 626 t, davon 31 t gefährlich und 595 t nicht gefährlich
- •Recycling: 420 + 60 + 35 + 6 = 521 t
- •Recyclingquote: 521 / 626 × 100 = 83,2 %
- •Verwertungsquote (Recycling plus sonstige Verwertung): (521 + 80) / 626 × 100 = 96,0 %
- •Beseitigung: 25 t, entspricht 4,0 %
- •Nicht recycelter Abfall: 626 minus 521 = 105 t, entspricht 16,8 %
Der Unterschied zwischen 83,2 % und 96,0 % ist genau die Differenz, die in vielen Nachhaltigkeitsberichten verwischt wird. Beide Zahlen sind richtig, aber nur eine davon ist die Recyclingquote.
Warum Schätzwerte scheitern
Die meisten Standorte haben heute keine gemessene Gesamtabfallmenge, sondern eine zusammengerechnete. Die Quellen sind in der Regel drei, und jede hat einen strukturellen Fehler.
Entsorger-Rechnungen und Gutschriften. Das Gewicht stammt von der Waage des Entsorgers, gemessen nach dem Transport, ohne Gegenkontrolle. Nach unserer Erfahrung sind 12 % der Entsorger-Rechnungen fehlerhaft, bei Gewicht, Abfallschlüssel oder Abholung. Eine Quote, deren Nenner zu 12 % aus fehlerhaften Belegen besteht, ist keine Primärdate, sondern eine Fremdangabe.
Containervolumen mal Schüttdichte. Wer Abholungen zählt und mit einem Durchschnittsgewicht multipliziert, rechnet mit einer Annahme. Ein halb voller Späne-Container mit Emulsionsanhaftung und ein voller trockener Container haben dasselbe Volumen und ein völlig anderes Gewicht.
Fehlende Zuordnung des Entsorgungswegs. Selbst wenn die Menge stimmt: Der Entsorger nimmt gemischten Schrott an und meldet ihn als Recycling. Was davon tatsächlich eingeschmolzen und was aussortiert und verbrannt wurde, steht auf keinem Beleg. Ohne Verwertungsnachweis je Fraktion bleibt der Zähler eine Behauptung.
Das ändert sich mit der Prüfung. Nachhaltigkeitsberichte unter der CSRD werden zunächst mit begrenzter Sicherheit geprüft, perspektivisch mit hinreichender Sicherheit, also demselben Anspruch wie Finanzdaten. Ein Prüfer, der nach der Belegkette hinter der Recyclingquote fragt und eine Excel-Liste mit Durchschnittsgewichten bekommt, wird die Kennzahl einschränken. Mehr dazu, warum Primärdaten unter der CSRD zur Pflicht werden.
Eichfähige Primärdaten am Container
Belastbar wird die Quote an der Stelle, an der der Abfall entsteht: am Container. Beim ICON-System sitzen eichfähige Wägezellen unter dem Container und erfassen jede Befüllung und jede Abholung als gemessenes Gewicht mit Zeitstempel. Das Verfahren ist unter der Nummer DE 10 2024 135 866 patentiert und in rund 150 Systemen im Einsatz.
Für die Recyclingquote ändert das drei Dinge:
- 1.Der Nenner ist vollständig und gemessen. Jeder Container hat eine Fraktion, jede Abholung ein Gewicht. Die Gesamtabfallmenge ist die Summe der Abholgewichte, nicht die Summe der Rechnungen.
- 2.Der Zähler ist zugeordnet. Container, Fraktion, Abfallschlüssel, Entsorger und Verwertungsweg sind im System hinterlegt. Die Recyclingmenge ist die Summe aller Abholungen aus Containern, deren Fraktion nachweislich stofflich verwertet wird.
- 3.Die Belegkette ist geschlossen. Zu jeder Abholung gehören Wägung, Zeitstempel, Wiegeschein des Entsorgers und Rechnung. Weicht der Wiegeschein vom eigenen Gewicht ab, sieht das System die Differenz, bevor die Rechnung bezahlt wird.
Die Sensorik funkt über ein eigenes Netzwerk (NB-IoT oder LTE-M). Es gibt keinen Zugriff auf das Kundennetz. Die Daten laufen im ICON-System zusammen und lassen sich je Standort, Fraktion und Berichtszeitraum auswerten. Die Recyclingquote wird damit zu einer Abfrage, nicht zu einem Projekt. Wie die Erfassung im Detail aufgebaut ist, beschreibt die Seite zur Primärdaten-Erfassung.
CSRD-Omnibus: Wer noch berichten muss, und wer trotzdem gefragt wird
Mit dem Omnibus-Paket der EU wurde der Anwendungsbereich der CSRD verengt. Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden, die zusätzlich ein finanzielles Größenkriterium erfüllen. Viele mittelständische Zulieferer fallen damit aus der direkten Pflicht.
In der Praxis ändert das wenig an der Nachfrage nach Abfallkennzahlen. Die berichtspflichtigen OEMs und Konzerne brauchen für ihre eigene Wertschöpfungskette Daten von ihren Lieferanten und fragen sie über Lieferantenfragebögen, Audits und Rahmenvertragsklauseln ab. Wer als Zulieferer keine belastbare Recyclingquote liefern kann, beantwortet den Fragebogen mit Schätzwerten und steht bei der nächsten Lieferantenbewertung schlechter da als der Wettbewerber mit gemessenen Daten. Hinzu kommen Banken, Versicherer und öffentliche Ausschreibungen, die dieselben Kennzahlen abfragen. Einen Überblick über die Anforderungen gibt die Seite CSRD-Compliance.
So gehen Sie vor
- 1.Alle Fraktionen und Entsorgungswege inventarisieren. Auch Nebenentsorger, Rücknahmesysteme und Einmalentsorgungen gehören in die Liste. Ohne vollständige Liste gibt es keinen vollständigen Nenner.
- 2.Jede Fraktion einer ESRS-Kategorie zuordnen. Recycling, sonstige Verwertung oder Beseitigung, mit dem Verwertungsnachweis des Entsorgers als Beleg. Wo der Entsorger keinen Nachweis liefert, nachfordern.
- 3.Gewichte am Entstehungsort messen. Eichfähige Wägezellen unter den Containern liefern die Primärdaten, die der Prüfer sehen will. Die Entsorger-Wiegescheine bleiben als Gegenbeleg im System.
- 4.Wiegeschein und Rechnung automatisch abgleichen. Abweichungen zwischen eigener Wägung und Entsorger-Angabe werden geklärt, bevor sie in die Kennzahl einfließen.
- 5.Kennzahlen je Berichtszeitraum exportieren. Gesamtmenge, gefährlich, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung, Quote. Ein Bericht, eine Belegkette, keine Excel-Nacharbeit.
Mehr zur Belegkette selbst finden Sie im Beitrag über eichfähige Wiegesysteme in der Entsorgung.
Häufige Fragen
Ist die Recyclingquote dasselbe wie die Verwertungsquote?
Nein. Die Recyclingquote zählt nur die stofflich verwertete Menge im Zähler. Die Verwertungsquote enthält zusätzlich die sonstige Verwertung, vor allem die energetische Verwertung in Müllverbrennungsanlagen mit Energienutzung. Im Rechenbeispiel liegt die Recyclingquote bei 83,2 % und die Verwertungsquote bei 96,0 %. ESRS E5 verlangt beide Mengen getrennt, deshalb müssen Sie beide Größen erfassen und dürfen sie nicht vermischen.
Zählt gefährlicher Abfall in die Recyclingquote?
Ja, wenn er stofflich verwertet wird. Altöl, das zu Basisöl aufbereitet wird, ist gefährlicher Abfall und zugleich Recycling. Verbrauchte Kühlschmierstoff-Emulsion, die chemisch-physikalisch behandelt wird, ist gefährlicher Abfall und zählt als Beseitigung. Die Eigenschaft gefährlich und der Entsorgungsweg sind zwei getrennte Dimensionen, und ESRS E5 verlangt beide.
Reichen die Gutschriften des Entsorgers als Datenbasis?
Für eine erste Schätzung ja, für eine geprüfte Kennzahl nein. Die Gutschrift enthält das Gewicht der Entsorger-Waage ohne Gegenkontrolle, und 12 % der Entsorger-Rechnungen sind nach unserer Erfahrung fehlerhaft. Außerdem fehlt in der Gutschrift meist die Angabe, welcher Anteil tatsächlich recycelt und welcher aussortiert wurde. Ein Prüfer akzeptiert die Gutschrift als Beleg für die Abholung, nicht als Primärdate für die Menge.
Muss ich als Zulieferer ohne CSRD-Pflicht überhaupt eine Quote berechnen?
Rechtlich nicht, wenn Ihr Unternehmen unter der Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden liegt. Praktisch ja, sobald ein berichtspflichtiger Kunde die Daten für seine eigene Berichterstattung abfragt. Das passiert über Lieferantenfragebögen und Audits, und die Antwort mit gemessenen Daten ist ein Bewertungsvorteil gegenüber Lieferanten, die schätzen. Die Erfassung selbst rechnet sich unabhängig davon über die Rechnungsprüfung und die Vermeidung von Leerfahrten.
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